Rundschreiben Nr. R1 vom 10.11.2008 (Saison 2008/2009)

 

 

Handhabung der Regel 509 „Ausführung des Strafschusses (Penalty Shot)“

 

Hier: Vorgehensweise des SR vor Ausführung des Strafschusses

         Der Torhüter verschiebt das Tor

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A) Vor Ausführung des Strafschusses bzw. vor Beginn des Penaltyschießens zur Ermittlung eines Siegers überprüft der Schiedsrichter, ob das Torgehäuse korrekt und auch fest verankert ist. Danach klärt er den Torhüter darüber auf, dass er in seinem Torraum bleiben muss, bis der den Strafschuss ausführende Spieler den Puck erstmals berührt hat (bisher üblicher Hinweis des SR an den TH gem. Regel 509, Buchstabe e). Mit sofortiger Wirkung klärt der Schiedsrichter den Torhüter außerdem darüber auf, dass er dem gegnerischen Team ein Tor zusprechen werde, falls der Torhüter das Torgehäuse bei Ausführung seiner Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter gibt dann das Zeichen für den Beginn des Strafschusses.

 

Sollte der Torhüter ab Freigabe des Pucks das Torgehäuse verschieben, wird dem gegnerischen Team ein Tor zugesprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Torhüter das Torgehäuse bei einer Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter muss dabei nicht prüfen, ob beim Torhüter Absicht vorlag oder nicht. Im Fall des Torverschiebens durch den Torhüter ist also grundsätzlich auf Zugesprochenes Tor zu entscheiden.  

Hat jedoch der Strafschuss das Tor verfehlt (hat der Puck die verlängerte Torlinie bereits überschritten) gilt der Strafschuss als beendet. Ab diesem Moment führt das Verschieben des Torgehäuses durch den Torhüter nicht zu einem Zugesprochenen Tor.

 

 

B) Diese Rundschreiben setzt das Rundschreiben vom 08. März 2003 außer Kraft. (Nach dem Rundschreiben vom 08.03.2003 hatte der Schiedsrichter in den Fällen des Torverschiebens zu prüfen, ob der Torhüter das Torgehäuse absichtlich oder unabsichtlich verschob.)

 

Darüber hinaus setzt dieses Rundschreiben das englischsprachige Case Book zu Regel 509, dort unter Buchstabe B, Ziffer 5 außer Kraft. (Nach genannter englischsprachiger Regelinterpretation des Case Books  würde nur dann auf Zugesprochenes Tor zu erkennen sein, wenn der Torhüter das Tor absichtlich/vorsätzlich verschiebt.)

(If at any time during the course of the Penalty Shot - which begins when the Referee blows the whistle for the player to start the shot - the goalkeeper deliberately moves or dislodges the goal net, a goal is allowed.)

 

Der Vollständigkeit halber sei außerdem darauf hingewiesen, dass nach diesem Rundschreiben auch die Regel 471, Buchstabe a), Ziffer 5 etwas eingeschränkt anzuwenden ist. Gem. genannter Regel ist ein Tor ungültig, wenn das Torgehäuse aus seiner normalen Position verschoben worden ist oder der Torrahmen nicht vollumfänglich auf dem Eis steht. Diese Regel gilt nicht für den Fall, dass der Torhüter bei Ausführung des Strafschusses das Torgehäuse verschiebt.

 

Der DEB – SRA