Kopfschutz Torhüter
Wie bereits seit dem Erlass der Durchführungsbestimmungen der Saison 2003/2004 angekündigt, sind ab der Saison 2004/2005 Torhütervollkopfschützer in den Altersklassen Bambini, Kleinschüler und Knaben nicht mehr erlaubt.
In diesen Altersklassen gilt ab dieser Saison (2004/2005) folgende Regelung:
Durchführungsbestimmungen 2004/2005
Punkt: 1.23.1 (gemäß klarstellender Änderung im Nachtrag zu den Durchführungsbestimmungen)
"In den Altersklassen Bambini, Kleinschüler und Knaben ist das tragen einer Torhütervollgesichtsmaske verboten. Im Spielbetrieb dieser Altersklassen ist nur das tragen eines geprüften Eishockeyhelmes mit Gitter und einem Kehlkopfschutz erlaubt."
Zusätzlich wird eindringlich darauf hingewiesen, dass im Nachwuchsspielbetrieb gem. Punkt 1.23.5 auch von Torhütern ein Halsschutz getragen werden muss.