Transferkartenpflichtige
Spieler in Ligen des LEV NRW
In
einem Transfer-Workshop im Rahmen des IIHF – Halbjahreskongresses im Juni 2003
wurde festgelegt, dass Spieler in unteren Ligen, die nicht zu nationalen Meisterschaften
führen, ab sofort von der Transferpflicht befeit werden.
Vom
DEB wurde zur Umsetzung dieses Beschlusses folgende Regelung festgelegt:
Zur
Klarstellung wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein solcher
Spieler transferkartenpflichtig bleibt bei einem Vereinswechsel in eine ESBG-Liga eine Transferkarte benötigt.
Gleiches gilt wenn der Verein, bei dem der Spieler aktiv ist, in eine ESBG-Liga
aufsteigt.
Zum
Ablauf:
Wie
bisher werden die Passanträge der Spieler zum LEV-NRW gesandt. Zusätzlich muss
jedoch noch ein spezieller Antrag auf Befreiung von der Transferpflicht beim
LEV mit eingereicht werden.
Dieser
Antrag ist beim DEB oder beim LEV (hier
downloadbar) erhältlich. Das Formblatt wurde vom DEB erstellt und auf die
dort gewählten Formulierungen haben wir keinen Einfluss.
Die
vollständigen Unterlagen werden vom LEV NRW an den DEB weitergeleitet. Dort
wird abschließend geprüft ob der Spieler die vorstehenden Kriterien erfüllt und
eine Spielberechtigung ohne Transferkarte erteilt werden kann. Wenn der DEB
zustimmt wird dann ein Spielerpass ausgestellt.