Spielsperren zu Saisonbeginn
In den meisten Ligen im Spielbetrieb des LEV NRW steht der Start des Meisterschaftsspielbetriebes unmittelbar bevor bzw. hat teilweise schon begonnen.
Höchst vorsorglich möchten wir alle Vereine auf die Ziffer 1.28 der gültigen Durchführungsbestimmungen hinweisen!
Alle Spieler die durch das Saisonende 2010/2011 eine Spielsperre gem. Art. 28.2.1 bzw. Art. 28.2.4 Spielordnung DEB (SpO) nicht mehr verbüßen konnten haben diese Spielsperre, gem. Ziffer 1.28 der gültigen Durchführungsbestimmungen, in die Saison 2011/2012 übertragen und sind somit im ersten Meisterschaftsspiel automatisch gesperrt.
Wird ein solcher Spieler trotzdem eingesetzt kommt es zu einer Spielwertung gegen die den Spieler einsetzende Mannschaft gem. Art. 26.3.2.11 SpO.