Spieldauer-Disziplinarstrafen

In den letzten Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen bezüglich der automatischen Spielsperren nach einer gegen einen Spieler verhängten Spieldauer-Disziplinarstrafe.

Für Verwirrung führt bei den Vereinen eine Regelauslegung im neuen IIHF Regelbuch (Version 2010-2014). Dort heißt es, dass erst nach der zweiten gegen einen Spieler verhängten Spieldauer-Disziplinarstrafe eine automatische Spielsperre (1 Meisterschaftsspiel) erfolgt. Im Spielbetrieb der DEL und der ESBG erfolgt eine Spielsperre erst nach der dritten gegen einen Spieler verhängten Spieldauer-Disziplinarstrafe.

Maßgebend im Spielbetrieb des LEV NRW ist aber die Spielordnung DEB.

Dort ist in Art. 28.2.1 eindeutig folgendes geregelt:

Erhält in einer Wettkampf-Saison ein Spieler in Meisterschaftsspielen einer Altersklasse die dritte Disziplinarstrafe oder eine Spieldauer-Disziplinarstrafe, so ist er in dem darauf folgenden Meisterschaftsspiel in dieser Altersklasse automatisch gesperrt.

Im Spielbetrieb des LEV NRW bleibt es dem entsprechend bei der seit Jahren praktizierten Regelung der Spielsperre für das nächste Meisterschaftsspiel.