Wichtige Mitteilung an die Vereine!

 

Gemäß Punkt 2.7 der Durchführungsbestimmungen NRW wird zum Saisonende ein Schiedsrichtergebührenausgleich für die einzelnen Ligen durchgeführt. Da sich im Verlauf der Saison 2000/2001 die Vordrucke der Schiedsrichtergebührenabrechnung verändert haben, ist es für uns teilweise nicht mehr nachvollziehbar, welche Schiedsrichterkosten Ihnen entstanden sind?

 

Zur Erklärung: Bei den Alten Schiedsrichtergebührenabrechnungen gab es Durchschläge für Verein, Schiedsrichter und Verband. Der Durchschlag für den Verband wurde zusammen mit dem Spielbericht eingesandt und lag uns vor. Dadurch konnten wir die Schiedsrichterkosten für das Spiel ermitteln und verbuchen. Bei den neuen Schiedsrichterabrechnungen gibt es nur noch Durchschläge für den Verein und den Schiedsrichter. Es wird kein Beleg an uns eingesandt und wir haben keine Kenntnis der entstandenen Schiedsrichterkosten.

 

Der nun anstehende Schiedsrichtergebührenausgleich kann bedingt durch die eventuell fehlenden Belege nicht vollzogen werden.

 

Um nun schnellstmöglich den Schiedsrichtergebührenausgleich für die einzelnen Ligen durchführen zu können bitten wir Sie hiermit, uns schnellstmöglich die Ihnen vorliegenden Schiedsrichtergebührenabrechnungen, getrennt nach Mannschaften, in Kopie an die Geschäftsstelle einzureichen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe die im Interesse aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften liegen dürfte.

 

Diese Aktion für die Saison 2000/2001 wird einmalig sein. Für die kommende Saison 2001/2002 haben wird bereits jetzt eine Lösung erarbeitet, die den Schiedsrichtergebührenausgleich in der gewohnten Form ermöglicht.