Wichtige
Mitteilung an die Vereine!
Gemäß Punkt 2.7 der Durchführungsbestimmungen NRW
wird zum Saisonende ein Schiedsrichtergebührenausgleich für die einzelnen Ligen
durchgeführt. Da sich im Verlauf der Saison 2000/2001 die Vordrucke der
Schiedsrichtergebührenabrechnung verändert haben, ist es für uns teilweise
nicht mehr nachvollziehbar, welche Schiedsrichterkosten Ihnen entstanden sind?
Zur Erklärung: Bei den Alten Schiedsrichtergebührenabrechnungen gab es Durchschläge für Verein, Schiedsrichter und Verband. Der Durchschlag für den Verband wurde zusammen mit dem Spielbericht eingesandt und lag uns vor. Dadurch konnten wir die Schiedsrichterkosten für das Spiel ermitteln und verbuchen. Bei den neuen Schiedsrichterabrechnungen gibt es nur noch Durchschläge für den Verein und den Schiedsrichter. Es wird kein Beleg an uns eingesandt und wir haben keine Kenntnis der entstandenen Schiedsrichterkosten.
Der nun anstehende Schiedsrichtergebührenausgleich
kann bedingt durch die eventuell fehlenden Belege nicht vollzogen werden.
Um nun schnellstmöglich den
Schiedsrichtergebührenausgleich für die einzelnen Ligen durchführen zu können
bitten wir Sie hiermit, uns schnellstmöglich die Ihnen vorliegenden
Schiedsrichtergebührenabrechnungen, getrennt nach Mannschaften, in Kopie an die
Geschäftsstelle einzureichen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe die im Interesse
aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften liegen dürfte.
Diese Aktion für die Saison 2000/2001 wird einmalig
sein. Für die kommende Saison 2001/2002 haben wird bereits jetzt eine Lösung
erarbeitet, die den Schiedsrichtergebührenausgleich in der gewohnten Form
ermöglicht.