Regelung für Tk-pflichtige Nachwuchsspieler
Vom DEB wurde uns folgende Information übermittelt, die wir hier zur Ihrer Kenntnis und ggf. Befolgung veröffentlichen.
Text Info DEB:
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie nochmals auf das anhängende Formular „Letter of Approval“ hinweisen.
Für Kinder, die bereits im Ausland das Eishockey spielen erlernt haben, ist das o. g. Formblatt unterzeichnet vom Spieler und einem Erziehungsberechtigten bei uns einzureichen. Dies wurde von der IIHF im Jahre 2008 so geregelt. Das Formblatt, genannt LOA, kann auch im Bereich Service/DEB-Paßstelle/Freigabe auf der Homepage des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. heruntergeladen werden.
Es ist ein großer zeitlicher und schriftlicher Aufwand, wenn das Formblatt von der Paßstelle wegen der fehlenden Unterschriften erst noch an den Verein geschickt werden muss. Zeit, die die betroffenen Vereinen meistens nicht haben.
Deshalb bitte ich Sie, Ihre Vereine nochmals von dieser Neuerung in Kenntnis zu setzen, und diese auffordern, das Formblatt „LOA“ gleich zusammen mit den Paßanträgen vorzulegen. Kinder unter 10 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Somit würden wir alle uns mehrere Postwege und somit auch unerwünschte Postwege ersparen.
Zum besseren Verständnis hier noch eine Erklärung:
Auch oder eben besonders die Spielberechtigungen für Kinder, die momentan jährlich von Ihrem abgebenden Verband freigegeben werden müssen, sind mit diesem Formular zu beantragen. Zu erkennen sind diese Kinder, dass deren Spielberechtigung in der Regel nur für eine Saison gültig ist (es gibt natürlich Ausnahmen, wo der Spieler auch mehrere Saisonen freigegeben wird).
Formblatt (ausfüllbar)