An die Nachwuchsobleute

der Vereine im LEV NRW

mit Nachwuchsspielbetrieb

 

 

 

Duisburg, 30.08.2004           

 

 

 

Förderung von Nachwuchsspielern im LEV NRW mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eishockeyfreunde,

 

aus gegebener Veranlassung möchten wir Sie darüber informieren, dass der LEV NRW keine Spieler mehr fördern kann, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Spieler können weder bei Ländervergleichen noch bei DEB-Sichtungen eingesetzt bzw. den Bundestrainern vorgestellt werden.

 

In Einzelfällen kann durch Vorlage des offiziellen, schriftlichen Antrags geprüft werden, ob der Spieler in die Förderung aufgenommen werden kann. Eine Absichtserklärung der Eltern reicht nicht aus, es muß eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde vorgelegt werden, dass die Einbürgerung beantragt wurde und in Bearbeitung ist.

 

Wir bitten noch einmal alle Vereine zu überprüfen, ob die uns von Ihnen gemeldeten Spieler diese Voraussetzungen erfüllen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

EISSPORT-VERBAND  NRW  e.V.

 

 

 


Günter Höfken

Eishockey-Nachwuchsobmann NRW