Wichtige Änderungen zur Saison 2009/2010
Nachdem vom Amtsgericht Kempten die auf der Mitgliederversammlung des DEB am 12.07.2008 beschlossenen Änderungen eingetragen worden sind, sind diese nun rechtswirksam.
Nachfolgend informieren wir über für den Spielbetrieb im LEV NRW wichtige Änderungen
Die neuen Satzungen und Ordnungen stehen auf unserer Seite unter Regeln/Formblätter zum download bereit.
Änderungen Spielordnung
| Art.23.3 SpO |
| Text neu: |
| Am jeweiligen Meisterschaftsspielbetrieb muss von Anfang bis Ende teilgenommen werden. |
| Bedeutung: |
| Wird eine gemeldete Mannschaft während der laufenden Wettkampfsaison vom Spielbetrieb zurückgezogen bzw. gem. Art. 31 SpO ausgeschlossen zählt sie nicht mehr zur Erfüllung der geforderten Nachwuchsmannschaften. Eventuell kann dadurch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe fällig werden. |
| Art. 26.3.3.2 SpO |
| Text neu: |
| bei Spielabbruch durch eine Mannschaft oder bei Spielabbruch durch den/die Schiedsrichter, wenn eine Mannschaft oder ein Club oder einem der beiden Beteiligten eindeutig zuzuweisende Zuschauer diesen verschuldet. |
| Bedeutung: |
| Künftig ist eine Spielwertung auch möglich, wenn ein Spielabbruch durch einem der Beteiligten eindeutig zuzuweisenden Zuschauer verursacht wurde. Die Spielwertung erfolgt dann gegen den Beteiligten, dem die Zuschauer eindeutig zuzuweisen sind. |
| Art. 28.2.3 SpO |
| Text neu: |
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Für die Berechnung von persönlichen Strafen zählen Spiele, die nicht ausgetragen worden sind, nicht, gleichgültig, ob eine Spielwertung erfolgte. Jedes begonnene Spiel gilt für die Berechnung von persönlichen Strafen als ausgetragenes Spiel. Für die Berechnung von persönlichen Strafen zählen Spiele, bei denen für den Spieler keine gültige Spielberechtigung bestand, ebenfalls nicht. Persönliche Strafen bleiben von einem Vereinswechsel unberührt. |
| Bedeutung: |
| Auch bei einem möglichen Vereinswechsel bleiben registrierte Strafen (z.B. Disziplinarstrafen) erhalten. |
| Art. 28.2.5 SpO |
| Text neu: |
| Erhält in einer Wettkampf-Saison ein Trainer oder ein sonstiger Teamoffizieller in Meisterschaftsspielen eine Spieldauer-Disziplinarstrafe, so ist er im darauf folgenden Meisterschaftsspiel derselben Mannschaft automatisch für alle Tätigkeiten als Teamoffizieller (Trainer oder sonstiger Teamoffizieller) gesperrt. |
| Bedeutung: |
| Künftig ist auch ein Trainer bzw. Teamoffizieller nach einer gegen ihn verhängten Spieldauer-Disziplinarstrafe im darauf folgenden Meisterschaftsspiel derselben Mannschaft für alle offiziellen Tätigkeiten als Teamoffizieller gesperrt und darf sich nicht im Bereich der Mannschaftsbank aufhalten. |
| Art. 51.5 SpO |
| Text neu: |
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Jedem Verein kann je Wettkampf-Saison für bis zu fünf Spieler die Altersumschreibung von Junioren auf Senioren um eine Wettkampf-Saison aufgeschoben werden (OVER-AGE-SPIELER). Voraussetzung ist jedoch, dass der Spieler in der vorausgegangenen Wettkampf-Saison in der Zeit vom 15.08. bis 15.04 überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt war. Anträge können nur bis zum 15.09. des Jahres gestellt werden. Änderungen oder ein Austausch sind (auch bei einem Vereinswechsel oder bei Verletzungsausfall) nur vor dem 15.09. möglich. Die Spielerpässe sind mit zwei blauen Diagonalstreifen zu kennzeichnen. |
| Bedeutung: |
| Bislang konnte ein einmal als Over-Age-Spieler nach seiner Meldung nicht mehr ausgetauscht werden bzw. konnte vom Verein keine Veränderung an der einmal getätigten Meldung mehr vorgenommen werden. Künftig ist ein solcher Austausch bzw. eine Veränderung möglich wenn sie vor dem 15.09. vorgenommen wird. |
| Art. 53.2 SpO |
| Text neu: |
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Ein Club darf Spieler, für die er die Spielberechtigung nicht besitzt, nur in Freundschafts- und Pokalspielen einsetzen. Er hat entweder den gültigen Spielerpass, eine nationale oder eine internationale Gastspielgenehmigung vorzulegen. Die nationale Gastspielgenehmigung kann nur von dem Club erteilt werden, für den die gültige Spielberechtigung erteilt ist. Die Gastspielgenehmigung kann befristet werden. Ist der Pass bereits mit Freigabevermerk an einen anderen Club/Verein weitergegeben worden oder befindet er sich zur Bearbeitung bei einer DEB-Passaußenstelle, darf eine Gastspielgenehmigung nicht mehr erteilt werden. Die internationale Gastspielgenehmigung wird nach Maßgabe der Transferregulations der IIHF vom abgebenden nationalen Verband erteilt und ist für max. zwei Wochen gerechnet ab dem ersten Spiel gültig. Bei Vorlage einer nationalen oder internationalen Gastspielgenehmigung ist im Spielbericht anstelle der Pass-Nummer ein „G“ zu setzen, eine Kopie der Gastspielgenehmigung ist von den Schiedsrichtern zusammen mit dem Spielbericht an die Spielberichtsprüfstelle zu senden. |
| Bedeutung: |
| Wenn ein Pass bereits mit einem Freigabevermerk an einen anderen Club/Verein weitergegeben wurde bzw. bereits zur Bearbeitung eines Vereinswechsels bei einer Passaußenstelle vorliegt, darf keine Gastspielgenehmigung mehr erteilt werden. |
| Art. 55.5 SpO |
| Text neu: |
| In jeder Wechselzeit ist für einen Spieler nur ein Wechsel möglich. Spieler der Seniorenaltersklasse und der DNL dürfen in ihrer Wechselzeit zweimal wechseln. Als Vereinswechsel zählt nur ein Wechsel innerhalb des Verbandsgebietes des DEB. |
| Bedeutung: |
| Spieler mit DNL-Spielberechtigung dürfen künftig in ihrer Wechselzeit zweimal wechseln. |
| Art. 55 SpO entfallende Texte bzw. Ziffern |
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Text entfällt: Ziff. 6 Ein Wechsel mit Freigabe ohne Beachtung der Wechselzeiten ist auch zulässig, wenn der Wechsel durch eine nachweisbare Änderung des ständigen Wohnsitzes des gesetzlichen Vertreters notwendig wird. Dies gilt nicht für Spieler der beiden älteren Jahrgänge der Altersklasse „Junioren“. |
| Bedeutung: |
| Ein Vereinswechsel außerhalb der Wechselzeit ist nach einer Änderung des ständigen Wohnsitzes des gesetzlichen Vertreters nicht mehr möglich. Wechsel nur noch während der Wechselzeiten. |
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Text entfällt: Ziff. 7 bleibt frei |
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Text entfällt: Ziff. 8 Umfassen die Wechselzeiten für (eine) andere Altersklasse(n), in der der Spieler eingesetzt werden kann, einen größeren Zeitraum als die der Altersklasse des Spielers, so kann ein Wechsel in dem zusätzlichen Zeitraum erfolgen. Die Spielberechtigung ist in diesem Fall auf die andere(n) Altersklasse(n) zu beschränken. |
| Bedeutung: |
| Es ist nicht mehr möglich außerhalb der Nachwuchswechselzeit z.B. in eine Seniorenmannschaft mit dem Vermerk: "Spielberechtigt nur Senioren" zu wechseln. |