Nachwuchskonzept
Am 25.09. wird den LEVen in München ein überarbeitetes Nachwuchskonzept vorgestellt. Im Gegensatz zum ersten Entwurf eines Nachwuchskonzeptes, der bekanntlich von etlichen Landesverbänden abgelehnt wurde, möchten wir hiermit die Gelegenheit nutzen Ihnen diesen überarbeiteten Entwurf vorzustellen. Anders als beim ersten Entwurf, den bis zu unserer hier vorgenommenen Veröffentlichung nur wenige Mitgliedsvereine kannten, wollen wir dadurch gewährleisten, dass alle Mitgliedsvereine darüber informiert sind.
Konzeptvorschlag Altersstruktur DEB
Darüber hinaus haben wir uns Gedanken zu einer möglichen Umsetzung und den für unsere Mitgliedsvereine daraus resultierenden Folgen gemacht. Nach hier vorherrschender Meinung sollten bei der Beratung des Nachwuchskonzeptes unbedingt auch nachfolgende Aspekte Berücksichtigung finden.
Einen
ganz wesentlicher Punkt unserer Überlegungen beschäftigte sich mit den Kosten
die aus dem neuen Nachwuchskonzept entstehen.
1. Kosten der Umstellung Passprogramm
Nach einer uns bekannten Schätzung, der wir uns anschließen, belaufen sich die
Kosten der Umstellung des Passprogrammes auf ca. 20
– 25.000 €.
Wer soll diese Kosten tragen?
Die DNL-Vereine, die nach unserem Kenntnisstand die
Änderung der Alterklassen wollen, werden sie nicht tragen wollen. Vom DEB
liegen diesbezüglich keine Absichtserklärungen vor. Der LEV kann und wird sie
nicht tragen!
2. Generelle Überlegung / Kosten für
Verein und Spieler
Bei der letzten Änderung der Altersklassen im Jahr 1999 wurde darauf
verzichtet, alle Nachwuchsspielerpässe einzuziehen und mit einer Neuausstellung
den geänderten Altersklassen anzupassen.
In den Folgejahren kam es dann immer wieder vor, dass Spieler im Spielbetrieb
eingesetzt wurden, für die der Verein über eine gem. Ablaufdatum scheinbar gültige
Spielberechtigung (Spielerpass) verfügte, die gem. ihres Jahrganges aber nicht
mehr zu der entsprechenden Altersklasse gem. neuer SpO
gehörten.
Die Folge waren Vielzahl von Ordnungsverfahren und Spielwertungen.
Nach unserer Meinung, die sich nach unserem Kenntnisstand mit der des LEV Bayern
deckt, müssen alle vorhandenen Spielerpässe zur Anpassung an die veränderten
Altersklassen eingezogen und neu ausgestellt werden.
Eine Passausstellung wird gem. III GO DEB pro Pass mit 3,--€ berechnet. Darüber
hinaus kommen auf alle Nachwuchsspieler weitere Kosten z.B. für Passbilder
hinzu.
Kann man diese Kosten auf die „kleinen Mitgliedsvereine“ bzw. Ihre Spieler
abwälzen, die nach hier vorherrschender Meinung, die Änderung gar nicht
wollen?
Anregungen/Hinweise des LEV NRW zur Sitzung am 25.09.
Da die Neuordnung des Nachwuchses geregelt werden soll und somit auch weitreichende Änderungen der Spielordnung notwendig werden, ist es nach unserer Meinung sinnvoll, direkt weitere den Nachwuchsspielbetrieb betreffende Änderungen zu beraten und ggf. direkt zu verabschieden.
Unabhängig davon wird der LEV NRW das vorliegende Nachwuchskonzept nicht ablehnen, sondern sich der Mehrheit der Landeseissportverbände unter dem Vorbehalt der Zustimmung unserer Mitgliedsvereine anschließen.
1. Spielberechtigungen DNL
Es
sollten keine Doppellizenzen ( DNL in den
Nachwuchsspielbetrieb der Landesverbände) möglich sein.
Vorschlag:
DNL-Doppellizenzen
sind nur in die Junioren- und Jugend-Bundesligen möglich.
Begründung:
Vermeidung
von Wettbewerbsverzerrungen.
Durch gezielte Vergabe von DNL-Doppellizenzen wäre es möglich, den Spielbetrieb im LEV-Nachwuchs (Jugend/Junioren) massiv zu beeinflussen und einem Verein seiner Wahl so das Erreichen von Aufstiegsrunden zum Aufstieg in DEB-Nachwuchs-Bundesligen zu ermöglichen.
2.
Junioren „Over-Age-Spielberechtigungen“
Da
der älteste DNL- Juniorenjahrgang der ehemalige Over-Age-Jahrgang
ist, sollte man auf Over-Age-Spielberechtigungen
verzichten bzw. wenn notwendig deutlich reduzieren (evtl. auf 2 max. 3 beschränken).
3.
Kleinstschüler
Hier
sollte nach unserer Meinung der alte Wortlaut des Art. 50.8 SpO
beibehalten werden und somit die unterste Altersklasse nach unten offen bleibt.
Im Entwurf ist das Ende bei U7 gesetzt
Vorschlag
Art.
50 SpO könnte neu so aussehen
8.
Kleinstschülerspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die
Wettkampf-Saison beginnt, das 9. Lebensjahr
vollenden oder jünger sind.
Begründung:
Im
Kleinstschülerspielbetrieb ermöglichen wir es Spielern, die erst 5 Jahre alt
sind mit einer Sondergenehmigung am Spielbetrieb teilzunehmen. Jedem Kind sollte
es nach unserer Meinung ermöglicht werden, den Eishockeysport unabhängig vom
Lebensalter auszuüben.
4.
Mädchen im Spielbetrieb gem. Art. 51.10 SpO
Im
Spielbetrieb des LEV NRW häufen sich die Klagen, die sich mit dem teilweise
recht enormen Altersunterschied und den daraus resultierenden körperlichen Verhältnissen
befassen, wenn Mädchenspielerinnen in eine unter ihrer Altersklasse liegende
Altersklasse runterspielen.
Nach
unserer Meinung sollte man diese Möglichkeit auf den jeweils jüngeren Jahrgang
einer Altersklasse beschränken.
Vorschlag:
Text
Art. 51.10 neu
10.
Frauen und Mädchen aller Altersklassen dürfen gemeinsam mit männlichen
Spielern entsprechend ihrer Altersklasse in ein und derselben Mannschaft
spielen.
Zusätzlich dürfen Mädchen des jüngeren Juniorenganges gemeinsam mit männlichen Spielern in der Jugendaltersklasse, Mädchen des jüngeren Jugendganges gemeinsam mit männlichen Spielern in der Schüleraltersklasse, Mädchen des jüngeren Schülerjahrganges gemeinsam mit männlichen Spielern in der Knabenaltersklasse, Mädchen des jüngeren Knabenjahrganges gemeinsam mit männlichen Spielern in der Kleinschüleraltersklasse und Mädchen des jüngeren Kleinschülerjahrganges gemeinsam mit männlichen Spielern in der Kleinstschüleraltersklasse in ein und derselben Mannschaft spielen.