Klarstellung Maskentreffer Torhüter
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden / Reklamationen bezüglich der Fälle in denen ein Torhüter an der Torwartmaske getroffen wurde. Um eine Klarstellung diesbezüglich herbeizuführen nachfolgend ein DEB-SR-Rundschreiben zu diesem Thema:
DEB-SR-Ausschuss
Rundschreiben Nr.: R2 vom 11.10.2007 (Saison 2007/2008)
Schuss an den Gesichtsschutz des Torhüters
Der bisherige Saisonverlauf hat gezeigt, dass bei Teamoffiziellen und Spielern unklare / unterschiedliche Auffassungen zur Regel existieren, soweit es die Situation betrifft, in welcher der Torhüter von einem Schuss an der Gesichtsmaske getroffen wird. Hierzu wie folgt:
Nach einschlägiger Regel 235 Buchstabe e) hat der SR das Spiel zu unterbrechen, wenn der TH von einem harten Schuss am Gesichtsschutz getroffen wird.
Die Auslegung dieser Regel wird näher im Case Book zu Regel 417 erläutert. Dort heißt es unter A, Ziffer 2, dass der SR das Spiel sofort unterbrechen muss, wenn ein TH im Gesicht oder am Kopf, besonders von einem harten Schuss, getroffen wird oder wenn irgendwelche Anzeichen einer ernsthaften Verletzung vorliegen, außer wenn ein Spieler im Augenblick eine aussichtsreiche Torchance hat.
Nach o. g. Regel hat der SR in derartigen Situationen zu prüfen, ob
a) der TH am Gesichtschutz von einem harten Schuss getroffen wurde,
b) in diesem Moment (im Augenblick) eine aussichtsreiche Torchance gegeben ist.
Für den sofortigen Unterbruch sind also zwei Faktoren von Bedeutung. Zum einen muss es sich um einen harten Schuss an den Gesichtsschutz des TH handeln und zum anderen darf sich nach dem (harten) Treffer am Gesichtsschutz keine augenblickliche Torchance ergeben.
Angesichts der Regeln zu diesem Fall geht die Aufforderung an die spielbeteiligten Teams, in derartigen Situationen weiterzuspielen. Es ist allein vom SR zu entscheiden, ob die Faktoren für eine sofortige Unterbrechung des Spiels vorliegen oder nicht.
Der DEB - SRA