Ligenzusammensetzung Saison 2005-2006

Bericht Arbeitstagung Senioren NRW

Auf der Arbeitstagung der Seniorenvereine wurde folgende Ligenzusammensetzung festgelegt:

Regionalliga NRW Verbandsliga NRW
1

Herner EG 

1

EHC Wesel

2

Neusser EV

2

EC Siegerland

3

ESC Trier

3

SV Brackwede

4

EHC Dortmund

4

Revier Löwen Oberhausen 1b

5

GSC Moers

5

EHC Troisdorf 1b

6

EV Duisburg (1b)

6

EJ Dorsten  

7

Grefrather EC 2001

7

Iserlohner EC

8

EHC Troisdorf

8

EC Bergisch Land

9

TuS Wiehl

10

Dinslaken Kobras

11

Königsborner JEC

12

ESV Bergisch Gladbach

 

 

Landesliga NRW

Bezirksliga NRW

1

ESC Kristall Lippstadt

1

Soester EG "Die Bördeindianer"

2

Lippe Hockey Hamm

2

Neusser EV 1b

3

Dorstener EJ "Die Hornets" 

3

HCT Dragons Hemer/Iserlohn

4

Herforder EV 

4

TSVE Bielefeld

5

Ratinger Ice Aliens 1B (U23)

5

EC Siegerland 1b

6

EC Euregio Bullydogs 1999

6

ESV Bergkamen

7

EC Lünen

7

Herner EG 1b

 

 

8

EC Bergisch Land 1b

 

 

9

SC Krefeld 

 

 

Bericht Arbeitstagung:

 

Auf der Arbeitstagung der Seniorenligen im LEV NRW, bei der bis auf Vertreter des EC Siegerland (entschuldigt) und des TSVE Bielefeld alle anderen Vereine anwesend waren, wurde konstruktiv und harmonisch die Ligenplanung abgeschlossen und  weitere Beschlüsse gefasst.

 

Ligenplanung (Modus)

Die Regionalliga NRW spielt bis zum 08.01.2006 eine Einfachrunde. Danach qualifizieren sich die platzierten 1- 6 für eine gemeinsame Endrunden mit den platzierten 1 - 2 der Regionalliga Hessen. Diese beginnt am 15.01.2006. Die platzierten 7 - 12 qualifizieren sich mit den platzierten 1 - 2 der Verbandsliga für den Regionalliga Pokal der ebenfalls am 15.01.2006 beginnt.

 

Die Verbandsliga NRW spielt bis zum 08.01.2006 eine Einfachrunde. Danach qualifizieren sich die platzierten 1- 2  mit den platzierten 7 - 12 der Regionalliga für den Regionalliga Pokal. Dieser beginnt am 15.01.2006. Die platzierten 3 - 8 qualifizieren sich mit den platzierten 1 - 2 der Landesliga für den Verbandsliga Pokal der ebenfalls am 15.01.2006 beginnt.

 

Die Landesliga NRW spielt bis zum 08.01.2006 eine Einfachrunde. Danach qualifizieren sich die platzierten 1- 2  mit den platzierten 3 - 8 der Verbandsliga für den Verbandsliga Pokal. Dieser beginnt am 15.01.2006. Die platzierten 3 - 7 qualifizieren sich für den Landesliga Pokal der ebenfalls am 15.01.2006 beginnt.

 

Die Bezirksliga spielt über die gesamte Saison eine Einfachrunde. Der Tabellenerste steigt in die Landesliga auf und der Tabellenzweite bestreitet mit dem Tabellenletzten des Landesliga Pokals Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) um Aufstieg oder Verbleib in der Landesliga.

 

Termine

Den Vereinen der Regional-, der Verbands- und der Landesliga wurden vorgefertigte Terminvorschläge für die Spielrunden übergeben. Die Vereine wurden aufgefordert diese Terminvorschläge bis zum 17.06.2005 an ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten anzupassen und notwendige Änderungen an die Geschäftsstelle NRW zu melden. Die "Amtliche Terminliste" soll dann zum 20.06.2005 erstellt  und veröffentlicht werden.

Nach der Veröffentlichung der "Amtlichen Terminliste" ist die Ligenplanung endgültig abgeschlossen und gem. 1. 14 der gültigen Durchführungsbestimmungen NRW sind keine Veränderungen an der Ligenzusammensetzung mehr möglich.

 

 

Weitere Beschlüsse:

 

Schiedsrichter

Auch in der Saison 2005-2006 werden die Spiele im Seniorenbereich im 2-Mann-System geleitet.

Transferkartenpflichtige Spieler

In der Saison 2005-2006 bleibt es bei der Möglichkeit bis zu 3 transferkartenpflichtige Spieler einzusetzen.

U 23 Regelung

Je auf dem Spielbericht aufgeführtem transferkartenpflichtigen Spieler müssen zwei U 23 - Spieler auf dem Spielbericht aufgeführt sein.

Transferkartenpflichtige Spieler Saison 2006-2007

In der Saison 2006-2007 ist im Spielbetrieb der Regionalliga NRW nur noch der Einsatz von bis zu zwei transferkartenpflichtigen Spielern erlaubt. Die U 23 Regelung bleibt erhalten.

Nachwuchs

Zur Förderung der Nachwuchsarbeit wurde auf Antrag eines Vereines beschlossen, dass die in den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Ausgleichsabgaben für fehlende, geforderte  Nachwuchsmannschaften (Regionalliga - 3 Mannschaften, Verbandsliga - 2 Mannschaften und Landesliga - 1 Mannschaft) an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Der LEV NRW wurde von den Vereinen beauftragt diese Änderung zu erarbeiten und in den Durchführungsbestimmungen umzusetzen.