Zu der in der heutigen Berichterstattung der „Eishockey News“ (Ausgabe 30 vom 23.07.02) zum Thema neuer Verein in Leverkusen nimmt der LEV NRW wie folgt Stellung:
1. Zu
keinem Zeitpunkt wurde dem Verein erklärt, dass er als neuer Verein in der
Bezirksliga NRW spielen müsse!
Den auf der Termintagung am 13.07.2002 anwesenden Vereinsvertretern (Gaenicke/Strauch) wurde lediglich erklärt, dass gemäß den Durchführungsbestimmungen des LEV NRW (Punkt 1.12.1) neu den Spielbetrieb aufnehmende Vereine in die Landesliga bzw. die Bezirksliga (reine Meldeliga) eingestuft werden.
Einzig mögliche Ausnahme wäre es, wenn die Vereinsgründung erfolgt und die Aufnahme in den LEV NRW vollzogen ist. In diesem Fall könnten alle Vereine des verzahnten Ligenspielbetriebes (Landesliga und U21-Förderliga) zu einer dann möglichen Eingruppierung in die Regionalliga befragt werden. Bei Zustimmung aller Vereine könnte eine Eingruppierung in die Regionalliga erfolgen!
In etlichen Telefonaten im Vorfeld der Zulassung/Termintagung wurde Herr Gaenicke über diesen Ablauf von Frau Lukowiak informiert. Frau Lukowiak erklärte Herrn Gaenicke lediglich, dass Sie im Falle der erfüllten Voraussetzungen (Vereinsgründung usw.) nach den Erfahrungen der Vergangenheit keine Probleme mit der Eingruppierung in die Regionalliga sehen würde.
Zum Zeitpunkt der Termintagung am 13.07.2002 war der neue Verein noch nicht gegründet! Eine Abfrage konnte somit nicht erfolgen.
2. Gemeldet
und zugelassen war der EC Bergisch Gladbach
Mit Datum vom 30.04.2002 wurde die Seniorenmannschaft des EC Bergisch Gladbach, von einem zeichnungsberechtigten Offiziellen, zur Teilnahme am Spielbetrieb der Regionalliga NRW gemeldet. Basierend auf der Meldung zum Spielbetrieb und der nicht vollzogenen Vereinsneugründung wurde den anwesenden Vereinsvertretern auf der Termintagung erklärt, dass eine Teilnahme in Leverkusen nur mit einer Sitzverlegung des Stammvereines (EC Bergisch Gladbach) oder aber mit einer Fusion mit einem bereits existenten Verein möglich wäre. Ohne Widerspruch durch die anwesenden Vereinsvertreter (Gaenicke/Strauch) wurden daher alle Spieltermine unter EC Bergisch Gladbach vereinbart, in die Terminliste eingearbeitet und veröffentlicht.
Noch am Montag wurde Herrn Gaenicke in einem Telefonat
von Frau Lukowiak die Möglichkeit angeboten, unter EC Bergisch Gladbach in
Leverkusen zu spielen. Dieses Angebot wurde allerdings von Herrn Gaenicke
abgelehnt!
3. Der LEV NRW hat die
Eissporthalle Leverkusen nicht blockiert!
Entgegen der Darstellung in der Eishockey News hat der LEV NRW zu keinem Zeitpunkt versucht, einen Spielbetrieb in der Eissporthalle Leverkusen zu unterbinden. Es bestand bei allen Verbandsoffiziellen Einigkeit darüber, einen Spielbetrieb in Leverkusen zu ermöglichen. Durchaus zu erwartende Unannehmlichkeiten für die anderen Vereine der Regionalliga (fehlende Kabinen usw.) bzw. bauliche Mängel im Rahmen des vertretbaren wären vom LEV NRW toleriert worden. In einem Gespräch mit Frau Lukowiak berichtete Herr Gaenicke vielmehr von Problemen mit anderen ansässigen Vereinen, hohen Investitionskosten für den Hallenbetreiber und einem alten, Eishockey verbietenden, Ratsbeschluss.
4. Der LEV NRW hat den ESC
Moskitos Essen nicht in die Regionalliga NRW gedrückt!
Der Verein ESC Moskitos Essen e.V. nimmt seit Jahren mit seinen Nachwuchsmannschaften am Spielbetrieb des LEV NRW teil. Es handelt sich also nicht um einen neuen Verein, der im Vorfeld einer Vereinsabfrage bedurfte. In der Saison 2001/2002 nahm eine Seniorenmannschaft des Vereines am Spielbetrieb der Landesliga Gruppe 2 teil und erreichte dort als 1. eine Aufstiegsqualifikation die wahrgenommen wurde (vgl. Tabelle Landesliga Gr. 2 Saison 2001/2002)
5. Berichterstattung in
der Eishockey News
Am Montag den 22.07.2002 wurde Frau Lukowiak vom Verfasser der Artikels Herrn Terbach angerufen und über die Informationen des Herrn Gaenicke und der daraus resultierenden Berichterstattung informiert. Frau Lukowiak klärte Herrn Terbach über den tatsächlichen Sachverhalt ausführlich auf. Herr Terbach erklärte Frau Lukowiak, dass er, wegen des bereits erfolgten Redaktionsschlusses, seinen ursprünglichen auf einseitigen Vereinsinformationen basierenden Artikel so lassen muss und erst in der nächsten Woche die Richtigstellung von Frau Lukowiak bringen werde.
Der LEV NRW versteht unter korrektem Journalismus, dass vor der Veröffentlichung eines solchen Artikels zunächst beide Seiten gehört werden, um eine sachlich richtige Darstellung zu gewährleisten. Für den LEV NRW stellt es keine journalistisch einwandfreie Arbeit dar, wenn der Verfasser eines Artikels, der bereits vor der Veröffentlichung Kenntnis davon hat, dass sein Artikel in wesentlichen Punkten unrichtig ist, es bei der sachlich unkorrekten Berichterstattung belässt.