Spielordnung DEB

 

 

Art. 4
Nichtmitglieds- und gesperrte Vereine

1. 

Spiele gegen Mannschaften von Vereinen, die weder dem DEB noch einem LEV oder, bei ausländischen Mannschaften, einem Mitgliedsverband der IIHF angehören oder angeschlossen sind oder gegen Militärmannschaften, sofern diese nicht unter die Regelung gem. Art. 5 Ziff. 1 fallen, sind verboten.

 

 

Durchführungsbestimmungen LEV NRW

 

 

1.12  Bewerbung zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb:
1.12.1

Vereine, die mit einer oder mehreren Mannschaften am Meisterschaftsspielbetrieb des Eissport-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V. je Jahr teilnehmen wollen, müssen sich für jede dieser Mannschaften zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb bis spätestens zum 01.05. des jeweiligen Jahres bei der Ligenverwaltung NRW eingehend bewerben. Vereine, die mit einer oder mehreren Mannschaften zu den Aufstiegs-/Pokalrunden neu in den Meisterschaftsspielbetrieb einsteigen wollen, müssen sich für jede dieser Mannschaften zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb bis spätestens zum 01.12. des jeweiligen Jahres bei der Ligenverwaltung NRW eingehend bewerben.

Mannschaften, für die ein Verein sich nicht fristgerecht zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb beworben hat, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Eine nachträgliche Zulassung ist jedoch möglich, falls die verspätete Bewerbung vor der Termintagung bei der Ligenverwaltung NRW eingeht und die anderen Vereine der nachträglichen Zulassung auf der Termintagung zustimmen. Die nachträgliche Zulassung erfolgt in diesem Fall nur für die Landesliga NRW bzw. Bezirksliga NRW oder die Damen-Landesliga NRW.

Mannschaften, die neu den Senioren-Spielbetrieb aufnehmen, werden in die Landesliga NRW bzw. Bezirksliga NRW eingestuft. Dies gilt grundsätzlich auch für Junioren-Mannschaften, die als 1. Mannschaft oder als Ib-Mannschaft neu in den Senioren-Spielbetrieb einsteigen.

Mannschaften, die neu den Damen-Spielbetrieb aufnehmen, werden in die Damen-Landesliga NRW eingestuft.

Die Bewerbung kann - ausgenommen Ziff. 1.12.2 - nicht für eine bestimmte Liga erfolgen. Die Einstufung in die verschiedenen Ligen richtet sich nach der in der vorhergehenden Wettkampf-Saison erreichten sportlichen Qualifikation.

 

 

Auf diese Bestimmungen hat der LEV NRW wiederholt hingewiesen. Bei einer solch eindeutigen Rechtslage von „Janusköpfigkeit“ (Eishockey-News /Ausgabe 36 v. 10.09.02/Seite 29/Kommentar) zu sprechen, zeugt entweder von der fehlenden Fähigkeit die deutsche Sprache zu interpretieren oder aber vom Versuch, mit einer gewollten (?) Fehlinformation der Öffentlichkeit, möglichst viele Zeilen in Zeitungen schreiben zu können und Stimmung zu machen.

 

 

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