Interessantes Urteil zu Schadenersatzansprüchen gegen Zuschauer!

Das Landgericht Düsseldorf hat  zum Sachverhalt Schadensersatzansprüche ausrichtender Verein gegenüber Zuschauern  ein für die Vereine durchaus interessantes Urteil gesprochen.

Urteil Landgericht Düsseldorf

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2011/11_O_339_10_Urteil_20110825.html

 

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, ist neben der namentlichen Ermittlung des Verursachers besonders eine entsprechende Hausordnung notwendig. Wir können allen Vereinen nur empfehlen die vorhandene Hausordnung ihrer Spielstätte dahingehend zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.