Landesliga 2
Entgegen einer Veröffentlichung in einer überregionalen Eishockeyzeitschrift gibt und gab es beim Eissport-Verband NRW keinerlei Bestrebungen die erst in der letzten Saison installierte Landesliga Gruppe 2 aufzulösen!
Nach
dem ersten Jahr Spielbetrieb in dieser Liga geht es nun nur darum, den Spielbetrieb
dieser Liga weiter zu optimieren um dem Ziel der Vereine, verlängerter Förderung
junger Spieler Rechnung zu tragen.
Aus
diesem Grunde trafen sich die Vereinsvertreter der beteiligten Mannschaften am
Samstag den 16.03.2002 in Düsseldorf zu einem Erfahrungsaustausch. Der auf dieser
Sitzung anwesenden stellv. Eishockey-Obfrau des LEV-NRW, Frau Gisela Lukowiak,
wurden Wünsche und Anregungen der Vereine mitgeteilt, die den Spielbetrieb der
Saison 2002/2003 betreffen.
Diese
Wünsche und Anregungen wurden bereits in dieser Woche intern beraten und den
Vereinen wird folgender Lösungsvorschlag unterbreitet der erst nach Abstimmung
mit den Vereinen in die Durchführungsbestimmungen eingearbeitet wird:
1.
Aufstiegsregelung
Da alle Vereine der Landesliga 2 auf ihrer Arbeitstagung am 16.03. erklärt haben, in der kommenden Saison nicht in eine höhere Liga aufsteigen zu wollen, wird im Sinne dieser Vereine folgende Regelung angeboten:
Verzichtet ein sportlich qualifizierter Verein auf den Aufstieg in die nächsthöhere Liga, ist dieser Aufstiegsverzicht gleichzusetzen mit einer Aufstiegsverzichtserklärung für die darauf folgende Saison. Eine Qualifikation zum sportlicher Aufstieg kann somit erst wieder in der darauf folgenden Saison erworben werden.
Beispiel:
Ein sportlich für den Aufstieg qualifizierter Verein verzichtet am Saisonende 2002/2003 auf den Aufstieg in eine höhere Liga. Dieser Verzicht bedeutet eine Aufstiegsverzichtserklärung für die Saison 2003/2004. Am Ende der Saison 2003/2004 ist ein Aufstieg in eine höhere Liga, trotz eventuell vorliegender sportlicher Qualifikation, nicht möglich. Erst in der Saison 2004-2005 kann die Aufstiegsberechtigung zur Saison 2005-2006 erworben werden.
2.
Schiedsrichter
In der Saison 2002/2003 wird im Spielbetrieb dieser Liga das 3-Mann System angewandt. In welcher Form der LEV-NRW sich an den entstehenden Mehrkosten für die Vereine beteiligt muss noch abschließend beraten werden.
3. Spielberechtigte Jahrgänge
In der Saison 2002/2003 sind die
Jahrgänge 1986/1985/1984/1983/1982 + 1981 in der Liga spielberechtigt.
4. Mindestantrittsstärke
Auch in der Saison 2002/2003 bleibt
es bei der Mindestantrittsstärke von 13 Feldspielern und 1 Torwart.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Der LEV-NRW wird im Rahmen seines
Internetauftritts die
Möglichkeit anbieten, Informationen die Liga betreffend (Spielberichte, Neuigkeiten
aus den Vereinen usw.) zu veröffentlichen. Um zu gewährleisten, dass die dann
veröffentlichten Meldungen auch Vereinsinformationen sind, sollte jeder Verein
eine Kontaktperson benennen, die dann unserem Webmaster die Meldungen zur
Veröffentlichung zukommen lässt.
Nach welchem Modus die Liga letztendlich spielen wird kann erst nach dem Meldeschluss am 01.05.2002 festgelegt werden.