Vor dem Saisonstart

Die Ligen sind zusammengestellt und terminiert. Bis zum 15.09. müssen nun die, gemäß den Durchführungsbestimmungen, geforderten Meldungen bei der Geschäftsstelle NRW vorliegen.

Nachfolgende Aufstellung soll Ihnen helfen, alles form- und fristgerecht zu erledigen.

1. Trainermeldung

Alle im Verein tätigen lizensierten Trainer müssen auf dem Formblatt für Trainermeldung gemeldet werden. Wichtig dabei ist, dass diese Trainermeldung von den Trainern unterschrieben wird und von jedem Trainer eine Kopie seiner Trainerlizenz beigelegt wird.

Formblatt zur Trainermeldung: Adobe-Version Word-Version

 

2. Mannschaftsmeldung

Die Mannschaft muss auf dem Formblatt gemeldet werden. Wichtig dabei ist, dass die Spieler mit ihrer Rückennummer gemeldet werden. Diese Rückennummer bleibt dem Spieler die gesamte Saison zugewiesen und darf auch bei möglichen Ummeldungen nicht für einen anderen Spieler vergeben werden.

Formblatt zur Mannschaftsmeldung: Adobe-Version Word-Version

Nicht befristet aber dennoch wichtig!

Sondergenehmigungen

Eventuell ist es notwendig, für den Einsatz von Spielern bzw. Spielerinnen Sondergenehmigungen zu besitzen. Gebraucht werden diese für:

a) Schülerspielerinnen im Damenspielbetrieb

b) Transferkartenpflichtige Spielerinnen im Damenspielbetrieb

c) Transferkartenpflichtige Spieler im Herren Spielbetrieb (nur Landes- und Bezirksliga)

Sondergenehmigungen müssen formlos bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

 

Doppellizenzen für Mädchen und Damenspielerinnen

Zur Förderung des Damenspielbetriebes sind Doppellizenzen möglich. In diesem Fall wird zusätzlich zur bestehenden Spielberechtigung eine weitere für einen anderen Verein ausgestellt.

Doppellizenzen sind möglich für:

Mädchenspielerinnen die in einem Verein der keine Damenmannschaft hat in einer Nachwuchsmannschaft spielen.

Doppellizenz für Damenmannschaft eines anderen Vereins.

Mädchenspielerinnen die in einer Damenmannschaft eines Vereins spielen der keine entsprechende Nachwuchsmannschaft hat.

Doppellizenz für Nachwuchsmannschaft eines anderen Vereins.

 

Damenspielerinnen die in einem Verein aktiv sind, der keine Herren Bezirksliga- oder 1b-Mannschaft im Spielbetrieb gemeldet hat.

Doppellizenz für einen anderen Verein (Herren Bezirksliga oder 1b-Mannschaft)

Wichtig:

Der Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz ist zwingend auf dem entsprechenden Formblatt vorzunehmen. Ein aktuelles Passbild der Spielerin ist unbedingt beizulegen.

Formblatt zur Doppellizenz: Adobe-Version Word-Version

 

Doppellizenzen für DNL-Spieler

Zur Förderung von Nachwuchsspielern aus DNL-Mannschaften  sind Doppellizenzen möglich. In diesem Fall wird zusätzlich zur bestehenden Spielberechtigung eine weitere für einen Verein der Regionalliga ausgestellt.

Doppellizenzen sind möglich für:

Spieler mit einer DNL-Spielberechtigung für einen Verein der Regionalliga NRW!

Voraussetzungen:

Eine Doppellizenz kann erteilt werden,

-      sofern der Stammverein sein Einverständnis erklärt und selbst nicht mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Regionalliga NRW teilnimmt,

-      sofern der Spieler deutscher Staatsbürger ist und gem. den Bestimmungen der IIHF für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt ist,

                 -      sofern der Spieler gem. Art. 51 Ziff. 1 SpO im Seniorenbereich spielberechtigt ist,

 

 

Wichtig:

Der Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz ist zwingend auf dem entsprechenden Formblatt vorzunehmen. Ein aktuelles Passbild des Spielers ist unbedingt beizulegen.

Formblatt zur Doppellizenz: Adobe-Version Word-Version

 

 

Werbung

Jegliche getragene Werbung ist genehmigungspflichtig. Eine Werbegenehmigung wird immer nur für eine Saison ausgestellt und muss zur bevorstehenden Saison neu beantragt werden.

Formblatt zur Werbegenehmigung: Adobe-Version