Vor dem Saisonstart 2005-2006
Die Ligen sind im Senioren- und Damenbereich zusammengestellt und werden im Nachwuchsbereich spätestens auf der Termintagung zusammengestellt werden. Bis zum 15.09. müssen nun die, gemäß den Durchführungsbestimmungen, geforderten Meldungen bei der Geschäftsstelle NRW vorliegen.
Nachfolgende Aufstellung soll Ihnen helfen, alles form- und fristgerecht zu erledigen.
| 1. Trainermeldung | ||
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Alle im Verein tätigen lizenzierten Trainer müssen auf dem Formblatt für Trainermeldung gemeldet werden. Wichtig dabei ist, dass diese Trainermeldung von den Trainern unterschrieben wird und von jedem Trainer eine Kopie seiner Trainerlizenz beigelegt wird. |
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| Formblatt zur Trainermeldung: | Adobe-Version | Word-Version |
| 2. Mannschaftsmeldung | ||
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Die Mannschaft muss auf dem Formblatt gemeldet werden. Wichtig dabei ist, dass die Spieler mit ihrer Rückennummer gemeldet werden. Diese Rückennummer bleibt dem Spieler die gesamte Saison zugewiesen und darf auch bei möglichen Ummeldungen nicht für einen anderen Spieler vergeben werden. |
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| Formblatt zur Mannschaftsmeldung: | Adobe-Version | Word-Version |
Nicht befristet aber dennoch wichtig!
| Sondergenehmigungen |
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Eventuell ist es notwendig, für den Einsatz von Spielern bzw. Spielerinnen Sondergenehmigungen zu besitzen. Gebraucht werden diese für: a) Schülerspielerinnen im Damenspielbetrieb b) Transferkartenpflichtige Spielerinnen im Damenspielbetrieb c) Transferkartenpflichtige Spieler im Herren Spielbetrieb (Verbands-, Landes- und Bezirksliga) |
| Sondergenehmigungen müssen formlos bei der Geschäftsstelle beantragt werden. |
| Doppellizenzen für Mädchen und Damenspielerinnen | ||
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Zur Förderung des Damenspielbetriebes sind Doppellizenzen möglich. In diesem Fall wird zusätzlich zur bestehenden Spielberechtigung eine weitere für einen anderen Verein ausgestellt. Doppellizenzen sind möglich für: Mädchenspielerinnen die in einem Verein der keine Damenmannschaft hat in einer Nachwuchsmannschaft spielen. Doppellizenz für Damenmannschaft eines anderen Vereins. Mädchenspielerinnen die in einer Damenmannschaft eines Vereins spielen der keine entsprechende Nachwuchsmannschaft hat. Doppellizenz für Nachwuchsmannschaft eines anderen Vereins.
Damenspielerinnen die in einem Verein aktiv sind, der keine Herren Landes-, Bezirksliga- oder 1b-Mannschaft im Spielbetrieb gemeldet hat. Doppellizenz für einen anderen Verein (Herren Landes-, Bezirksliga- oder 1b-Mannschaft) |
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| Wichtig:
Der Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz ist zwingend auf dem entsprechenden Formblatt vorzunehmen. Ein aktuelles Passbild der Spielerin ist unbedingt beizulegen. |
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| Formblatt zur Doppellizenz: | Adobe-Version | Word-Version |
| Doppellizenzen für DNL-Spieler | ||
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Zur Förderung von Nachwuchsspielern aus DNL-Mannschaften sind Doppellizenzen möglich. In diesem Fall wird zusätzlich zur bestehenden Spielberechtigung eine weitere für einen Verein der Regionalliga ausgestellt. Doppellizenzen sind möglich für: Spieler mit einer DNL-Spielberechtigung für einen Verein der Regionalliga NRW! Voraussetzungen: Eine Doppellizenz kann erteilt werden, -
sofern der Stammverein sein Einverständnis erklärt und selbst
nicht mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Regionalliga NRW
teilnimmt, -
sofern der Spieler deutscher Staatsbürger ist und gem. den
Bestimmungen der IIHF für die deutsche Nationalmannschaft
spielberechtigt ist,
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| Wichtig:
Der Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz ist zwingend auf dem entsprechenden Formblatt vorzunehmen. Ein aktuelles Passbild des Spielers ist unbedingt beizulegen. |
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| Formblatt zur Doppellizenz: | Adobe-Version | Word-Version |
| Werbung | |
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Jegliche getragene Werbung ist genehmigungspflichtig. Eine Werbegenehmigung wird immer nur für eine Saison ausgestellt und muss zur bevorstehenden Saison neu beantragt werden. |
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| Formblatt zur Werbegenehmigung: | Adobe-Version |