DEB Presseinfo
Liebe
Medienvertreter,
anbei
erhalten Sie die Pressemitteilung zur heutigen Gerichtsverhandlung zu den
Stimmrechtsanteilen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. bei der Eishockey
Spielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG). Die Pressemitteilung gibt den tatsächlichen
Verlauf der Verhandlung wider.
DEB
Punktsieger vor Gericht – LEV weisen Kündigung der ESBG zurück
München,
11.12 2012 – Nach der gestrigen Verhandlung
am Landgericht I in München, kann die Zusammenfassung der Beteiligten, die der
Sitzung beigewohnt haben nur lauten: Punktsieg für den Deutschen Eishockey Bund
e.V. (DEB). Der DEB darf davon ausgehen, dass er auch bei zukünftigen
ESBG-Versammlungen weiter seine 370 Stimmen ausüben kann. Die zuständige
Richterin Forstner hat den ESBG-Geschäfsführer Alexander Jäger direkt und
unmissverständlich erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hat und
geben kann, dem DEB seine Stimmanteile auf 20 zu beschneiden. Die Vorsitzende
Richterin hat in der Verhandlung demnach keinen Zweifel daran gelassen, daß der
DEB entsprechend seiner Anteile stimmberechtigt ist. Die Auffassung von Herrn Jäger,
es läge eine Treuhandschaft vor, wurde vom Gericht als nicht belastbar
angesehen. Eine erneute Mißachtung der Stimmrechte des DEB sei untunlich. Die
anwesenden Rechtsanwälte haben beigepflichtet, dies für künftige
Gesellschafterversammlungen zu berücksichtigen. „Ich habe Herrn Jäger heute
noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es für ihn aus rechtlicher
Sicht durchaus gefährlich werden kann, wenn er bei der nächsten
Gesellschafterversammlung die Stimmanteile wieder in Frage stellt. Die heutige
Verhandlung hat deutlich gemacht, dass er dies nicht mehr behaupten darf“, so
Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat.
Ein
offizielles Urteil erfolgte jedoch nicht. Das Landgericht hat sich noch nicht
entschieden, ob das Rechtschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage
hinreichend ist oder ob der Verband eine Anfechtungsklage einreichen muss. Die
Richterin regte vielmehr an, sich außergerichtlich an einen Tisch zu setzen und
eine Lösung für die zukünftige Zusammenarbeit herbeizuführen. Dr. Christian
Ostermaier hat die rechtlichen Interessen des DEB vertreten und gibt sich
zuversichtlich: „Dass die Feststellungsklage womöglich nicht hinreichend ist,
bedeutet für uns ein Formalkriterium. Dann müssen wir eben eine
Anfechtungsklage einreichen. Entscheidend war die rechtliche Würdigung der
vorsitzenden Richterin und die war eindeutig und klar. Herr Jäger bewegt sich
auf dünnem Eis.“
LEV´s
weisen Kündigung der ESBG zurück
Am
04. Dezember 2013 hat die ESBG nicht nur den Kooperationsvertrag mit dem DEB
sondern auch mit den Landeseissportverbänden gekündigt. Da dies jedoch ohne
jegliche Begründung erfolgt ist, weisen die LEV´s diese zurück. Eine Kündigung
hätte gemäß Vertrag bis zum 30.11.2012 erfolgen
müssen. „Was Herr Jäger in seiner Funktion als Geschäftsführer der ESBG
entscheidet, entbehrt jeglichem Sinn und Verstand“, wundert sich Dieter
Hillebrandt, Präsident des Bayerischen Eissportverbands und Sprecher der LEV´s.
„Die LEV´s sind all ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen, haben
Schieds- und Punkterichter ausgebildet und stellen den Nachwuchsmannschaften
kostenlos einen Spielbetrieb zur Verfügung. Eine Kündigung entbehrt zum Einen
jeglicher Grundlage und ist zum Anderen durch Fristversäumnis ungültig.“
Mit
freundlichen Grüßen,
Carina
Bitzer