DEB Presseinfo

Liebe Medienvertreter,

 

anbei erhalten Sie die Pressemitteilung zur heutigen Gerichtsverhandlung zu den Stimmrechtsanteilen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. bei der Eishockey Spielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG). Die Pressemitteilung gibt den tatsächlichen Verlauf der Verhandlung wider.

 

DEB Punktsieger vor Gericht – LEV weisen Kündigung der ESBG zurück

 

München, 11.12 2012 – Nach der gestrigen Verhandlung am Landgericht I in München, kann die Zusammenfassung der Beteiligten, die der Sitzung beigewohnt haben nur lauten: Punktsieg für den Deutschen Eishockey Bund e.V. (DEB).  Der DEB darf davon ausgehen, dass er auch bei zukünftigen ESBG-Versammlungen weiter seine 370 Stimmen ausüben kann. Die zuständige Richterin Forstner hat den ESBG-Geschäfsführer Alexander Jäger direkt und unmissverständlich erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hat und geben kann, dem DEB seine Stimmanteile auf 20 zu beschneiden. Die Vorsitzende Richterin hat in der Verhandlung demnach keinen Zweifel daran gelassen, daß der DEB entsprechend seiner Anteile stimmberechtigt ist. Die Auffassung von Herrn Jäger, es läge eine Treuhandschaft vor, wurde vom Gericht als nicht belastbar angesehen. Eine erneute Mißachtung der Stimmrechte des DEB sei untunlich. Die anwesenden Rechtsanwälte haben beigepflichtet, dies für künftige Gesellschafterversammlungen zu berücksichtigen. „Ich habe Herrn Jäger heute noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es für ihn aus rechtlicher Sicht durchaus gefährlich werden kann, wenn er bei der nächsten Gesellschafterversammlung die Stimmanteile wieder in Frage stellt. Die heutige Verhandlung hat deutlich gemacht, dass er dies nicht mehr behaupten darf“, so Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat.

 

Ein offizielles Urteil erfolgte jedoch nicht. Das Landgericht hat sich noch nicht entschieden, ob das Rechtschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage hinreichend ist oder ob der Verband eine Anfechtungsklage einreichen muss. Die Richterin regte vielmehr an, sich außergerichtlich an einen Tisch zu setzen und eine Lösung für die zukünftige Zusammenarbeit herbeizuführen. Dr. Christian Ostermaier hat die rechtlichen Interessen des DEB vertreten und gibt sich zuversichtlich: „Dass die Feststellungsklage womöglich nicht hinreichend ist, bedeutet für uns ein Formalkriterium. Dann müssen wir eben eine Anfechtungsklage einreichen. Entscheidend war die rechtliche Würdigung der vorsitzenden Richterin und die war eindeutig und klar. Herr Jäger bewegt sich auf dünnem Eis.“

 

LEV´s weisen Kündigung der ESBG zurück

 

Am 04. Dezember 2013 hat die ESBG nicht nur den Kooperationsvertrag mit dem DEB sondern auch mit den Landeseissportverbänden gekündigt. Da dies jedoch ohne jegliche Begründung erfolgt ist, weisen die LEV´s diese zurück. Eine Kündigung hätte gemäß Vertrag bis zum 30.11.2012 erfolgen müssen. „Was Herr Jäger in seiner Funktion als Geschäftsführer der ESBG entscheidet, entbehrt jeglichem Sinn und Verstand“, wundert sich Dieter Hillebrandt, Präsident des Bayerischen Eissportverbands und Sprecher der LEV´s. „Die LEV´s sind all ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen, haben Schieds- und Punkterichter ausgebildet und stellen den Nachwuchsmannschaften kostenlos einen Spielbetrieb zur Verfügung. Eine Kündigung entbehrt zum Einen jeglicher Grundlage und ist zum Anderen durch Fristversäumnis ungültig.“

 

Mit freundlichen Grüßen,

Carina Bitzer