Man spricht von der
Anti-Doping-Vereinbarung. Nachfolgend möchten wir hier darüber aufklären.
Was ist eigentlich die Anti-Doping-Vereinbarung?
Die
Anti-Doping-Vereinbarung ist eine Vereinbarung die zwischen dem ausrichtenden
LEV NRW und einem Spieler rechtswirksam abgeschlossen wird. In dieser Vereinbarung
bestätigt der Spieler, dass er Kenntnis von den zur Zeit
gültigen Regularien der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) hat und über die Konsequenzen
bei einem Verstoß gegen diese Regularien informiert ist.
Warum muss der LEV NRW eine solche
Anti-Doping-Vereinbarung abschließen?
Auf
der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DEB am 27.03.2010 in München-Schwaig
wurde die Aufteilung der Oberliga in regionale Gruppen beschlossen. Mit einem
Satzungsänderungsantrag wurde der Art. 18 Ziff. 4 SpO beschlossen. Danach
sind die von den Landesverbänden ausgerichteten Oberligen der Oberliga Süd, die
vom DEB ausgerichtet wird, gleichgestellt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass
die Grundlagen des Spielbetriebes auch gleich sein sollten. Der DEB, der sich
aktiv der Bekämpfung des Doping-Mißbrauches
angeschlossen hat verlangt von den Spielern der Oberliga Süd die Unterzeichnung
einer Anti-Doping-Vereinbarung.
Dem
hat sich der LEV NRW angeschlossen.
Darüber
hinaus verlangen auch die Landessportbünde von ihren Mitgliedsverbänden eine
aktive Teilnahme an den Programmen der Nationalen Anti
Doping Agentur (NADA) zur Bekämpfung des Doping-Mißbrauches.
Auch
aus diesem Grunde verlangt der LEV NRW auch von seinen Auswahl-Spielern (bzw.
von deren Erziehungsberechtigten) die Unterzeichnung einer
Anti-Doping-Vereinbarung.
Warum muss diese Anti-Doping-Vereinbarung vor dem
ersten Einsatz eines Spielers vorliegen?
Nur
wenn die beiderseits unterschriebene
Anti-Doping-Vereinbarung vor dem ersten Einsatz eines Spielers vorliegt ist
rechtswirksam sichergestellt, dass der Spieler bei einem in seinem ersten
Spieleinsatz eventuell möglichen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regularien
der NADA auch sanktioniert werden kann.
Wie kann der LEV erreichen, dass die
Anti-Doping-Vereinbarung auch wirklich vor dem ersten Spieleinsatz eines
Spielers unterschrieben vorliegt?
Über
seine Durchführungsbestimmungen (Ziffer 1.25.15) regelt der LEV, dass bei
fehlender rechtsgültig unterschriebener Anti-Doping-Vereinbarung eine Teilnahme
am Spielbetrieb der betreffenden Liga nicht erlaubt ist (Einsatzbeschränkung).
Es ist in den Durchführungsbestimmungen eindeutig geregelt, dass es in einem
solchen Fall zu einer Spielwertung gegen den Club kommt, der den Spieler
eingesetzt hat.
Wie lange ist eine solche Anti-Doping-Vereinbarung
gültig?
Die
zwischen dem LEV und dem Spieler abgeschlossene Anti-Doping-Vereinbarung ist
gültig so lange der Spieler im Spielbetrieb des LEV NRW tätig ist. Wechselt er
in einen anderen Landesverband oder in den Spielbetrieb der ESBG endet die
Vereinbarung.