Änderung bei den Eishockey Schiedsrichtern
Anlässlich der Mitgliederversammlung des LEV NRW, am 25.08.2007 in Dortmund, wurde vom Präsidium eine Änderung im Schiedsrichterwesen beschlossen und den anwesenden Vereinsvertretern verkündet.
Folgende Änderungen wurden beschlossen und werden zum Saisonstart umgesetzt:
1.
Im Spielbetrieb der Regionalliga, dem Regionalliga Pokal (ab Januar) und den Juniorenligen wird mit Beginn des Meisterschaftsspielbetriebes, in den Ligen, dass 3 Mann-System angewendet.
2.
Die Schiedsrichterbezahlung wird ab sofort auf Pauschalzahlungen umgestellt.
Mit der Entscheidung das 3 Mann-System schon zur Saison 2007-2008 anzuwenden möchte der LEV NRW die Aus- und Weiterbildung der vorhandenen Schiedsrichter forcieren und nachhaltig verbessern. Darüber hinaus soll den Schiedsrichtern eine Möglichkeit geboten werden, bereits frühzeitig Erfahrungen als Haupt- bzw. Linienschiedsrichter zu sammeln und ihnen so ein möglicher Übergang in den Spielbetrieb des DEB bzw. der ESBG erleichtert werden. Sicherlich wird es in der Saison 2007-2008 noch das ein oder andere Spiel geben zu dem der Schiedsrichter-Obmann, aus personellen Gründen, noch Schiedsrichter im 2 Mann-System einteilen muss. Aber mit fortschreitenden Aus- und Weiterbildung unserer Schiedsrichter müsste sich dieser durchaus noch vorhandene Engpass, speziell bei den Hauptschiedsrichtern, schnellstmöglich lösen lassen.
Hierzu der Bericht des Schiedsrichterobmannes 2006/2007
Der Zusage des Eishockey-Obmannes und des Präsidenten des LEV NRW an die Vereine (Termintagung Senioren) folgend, wurde die Bezahlung der Schiedsrichter auf eine Pauschale umgestellt. Grundlage für die Ermittlung der Pauschalen waren dabei die den Vereinen durchschnittlich entstandenen Kosten der letzten drei Spielzeiten. Durch die nun feststehenden Pauschalen werden die Kosten für Schiedsrichter nicht steigen! Darüber hinaus wurde die Höhe der Pauschalen für die Spielzeiten 2007-2008 und 2008-2009 festgeschrieben und könnten frühestens zur Saison 2009-2010 verändert werden.
Für die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine bedeutet diese Veränderung eine absolute Planbarkeit ihrer Ausgaben für Schiedsrichter im Spielbetrieb. Die bislang praktizierte Poolung der Schiedsrichterkosten am Saisonende, die für etliche Vereine zu teilweise erheblichen Nachzahlungen führte, entfällt somit ab sofort.