Ein regelmäßig erscheinender Titel, die „Eishockey NEWS“ (nachfolgend: EH) möchte gern als journalistisches Produkt zur Kenntnis genommen werden. Leider ist dies allzu oft nicht gerechtfertigt.

 

In der aktuellen Ausgabe (19.02.2013) liefert dieses Blatt erneut einen Beweis dafür ab, dass fundierte journalistische Arbeit scheinbar nicht für nötig gehalten wird bzw. nicht gewollt ist.

 

 

 

Beispiel 1:

Artikel „Machtkampf“

 

Zu keinem Zeitpunkt hat der Verfasser Tobias Welck diesbezüglich versucht, mit Herrn Schweer in Kontakt zu treten, wie das bei Journalisten üblich ist („was sagen Sie zu…“). Stattdessen wird der Geschäftsführer der ESBG, Herr Jäger, scheinbar befragt und dieser darf seine unrichtigen Behauptungen dann auch im Artikel wiederfinden, obwohl nach den Andeutungen, die EH an anderen Stellen macht, geschlossen werden kann, dass EH die Wahrheit vorher kannte!

Dass diese Behauptung des Herrn Jäger unrichtig ist, haben wir zwischenzeitlich durch die Veröffentlichung der Kündigung bewiesen.

Bei journalistisch korrekter Arbeitsweise hätte der Verfasser die Kündigung in Kopie ebenso wie andere korrekt arbeitende Journalisten, natürlich auch erhalten können.

Aber das war seitens Herrn Welck und/oder EH scheinbar nicht gewollt!

 

Im weiteren Verlauf des Artikels zeigt der Verfasser seine erkennbar vorhandene Unkenntnis.

 

Er schreibt:

Am Ende dürfte es wohl dabei bleiben, dass es keine Relegation und keinen Absteiger gibt und somit die Zweitliga-Playdowns wertlos sind, aber sehr wohl einen oder sogar mehrere Aufsteiger aus der Oberliga geben wird.

 

Hat Herr Welck die vom DEB erlassenen Durchführungsbestimmungen etwa nicht gelesen, obwohl er diese anführt und damit den Eindruck erweckt bzw. erwecken will, er sei gut informiert?

 

Dort steht unter Punkt 5.3

Der Sieger der Paarung ist Oberligameister und sportlich qualifiziert für den Aufstieg in die 2. Bundesliga der Saison 2013/2014. Für den Aufstieg ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem DEB, den LEV und der ESBG über die Anerkennung des von der ESBG organisierten Spielbetriebs der 2. Bundesliga erforderlich.

 

weiter führt er aus:

 

Die Lizenzierung eines Clubs aus der Oberliga für den Spielbetrieb der ESBG kann der LEV indes nicht verhindern. Sanktionen betreffen wenn dann den Verein, nicht die GmbH, und hier vornehmlich den Nachwuchs.

 

 

Hier sollte man Herrn Welck fragen: „Lieber Herr Welck, wer spielt denn in den Oberliga-Aufstiegs-Play-Offs?

Es sind die eingetragenen Vereine und nicht die GmbH´s!

 

Wer kann sich also nur zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga 2013/2014 bewerben, weil er die sportliche Qualifikation erworben hat?

Es sind die eingetragenen Vereine und nicht die GmbH´s!

 

Von einem. Redakteur eines sog. „Eishockey-Fachmagazins“ sollte man diese Grundkenntnis allerdings erwarten.

 

 

 

Beispiel 2:

Kommentar

 

Herr Welck schreibt u.a.

„Ein Mann aus einem Landesverband, dem vor zwei Jahren die sportliche Qualifikation von Kassel ziemlich egal war und sie eine Liga überspringen ließen.

 

Ein angebliches Fachmagazin sollte ein besseres Gedächtnis, als nur einige Monate haben:

Die EJ Kassel war als Hessen-Meister gem. einer Vereinbarung mit dem Hessischen Eissport Verband aufstiegsberechtigt und im Ranking geführt. Auf Antrag eines Vereines aus NRW, der im Saisonabschlussranking übrigens noch hinter Kassel stand, wurde die Aufstockung der Oberliga West auf 12 Vereine beschlossen. Bei einer solchen Aufstockung werden die Vereine gem. ihrer Platzierung im Saisonabschlussranking abgefragt. So kam die EJ Kassel in die Oberliga West.

Keineswegs also, weil unser Eishockey-Obmann sie dort haben wollte!

 

Scheinbar aber mussten Zeilen gefüllt werden und so konstruierte der Verfasser ebenso, wie es ihm gerade passte!

 

 

 

Beispiel 3:

„Kein Club hinterlegt DEL-Bürgschaft“

 

Herr Welck schreibt u.a.

„Sollte also in der DEL ein Club ausfallen, kommt entweder die Lizenz zum Verkauf oder die DEL-Gesellschafter entscheiden, ob die Liga wieder auf 14 Clubs aufgestockt wird und an wen die Lizenz fällt. Dies kann dann auch ein Club aus der Oberliga, den Landesverbänden oder ein Standort ohne Eishockey sein. Eine Zustimmung von DEB, LEV oder ESBG ist dafür rechtlich nicht nötig und Frankfurt hat schon einmal grundsätzlich Interesse signalisiert.“

 

Man muss erneut fragen: Lieber Herr Welck, kennen Sie den Kooperationsvertrag zwischen DEB und DEL?

Scheinbar nicht, denn das, was Sie behaupten, steht dort nicht!!

Mal wieder schlecht recherchiert??

Aber das verwundert hier nach den vorherigen Ausführungen auch keinen mehr.

Aber bei Ihnen scheint die Lautsprecherfunktion für einen offenkundig überforderten Herrn Jäger (so ein angeblich Herrn Jäger wohlgesonnener Gesellschaftervertreter) wichtiger zu sein, als journalistische Sorgfalt.

Und es beweist, die Unkenntnis der Verträge und einschlägigen Bestimmungen!

 

 

Vor Jahren äußerte ein Vereinspräsident einmal:

Der sicherste Weg in den Eishockey News veröffentlicht zu werden:

Schreibe irgendeinen Schwachsinn in dein Forum und du bist drin! Die prüfen das doch eh nicht! Die schreiben nur ab!

 

 

Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.