Ein
regelmäßig erscheinender Titel, die „Eishockey NEWS“ (nachfolgend: EH) möchte
gern als journalistisches Produkt zur
Kenntnis genommen werden. Leider ist dies allzu oft nicht gerechtfertigt.
In
der aktuellen Ausgabe (19.02.2013) liefert dieses Blatt erneut einen Beweis
dafür ab, dass fundierte journalistische Arbeit scheinbar nicht für nötig
gehalten wird bzw. nicht gewollt ist.
Beispiel
1:
Artikel „Machtkampf“
Zu
keinem Zeitpunkt hat der Verfasser Tobias Welck diesbezüglich
versucht, mit Herrn Schweer in Kontakt zu treten, wie das bei Journalisten
üblich ist („was sagen Sie zu…“). Stattdessen wird der Geschäftsführer der ESBG,
Herr Jäger, scheinbar befragt und dieser darf seine unrichtigen Behauptungen
dann auch im Artikel wiederfinden, obwohl nach den Andeutungen, die EH an
anderen Stellen macht, geschlossen werden kann, dass EH die Wahrheit vorher
kannte!
Dass diese Behauptung des Herrn Jäger unrichtig
ist, haben wir zwischenzeitlich durch die Veröffentlichung der Kündigung
bewiesen.
Bei
journalistisch korrekter Arbeitsweise hätte der Verfasser die Kündigung in
Kopie ebenso wie andere korrekt arbeitende Journalisten, natürlich auch
erhalten können.
Aber
das war seitens Herrn Welck und/oder EH scheinbar
nicht gewollt!
Im
weiteren Verlauf des Artikels zeigt der Verfasser seine erkennbar vorhandene
Unkenntnis.
Er
schreibt:
Am Ende dürfte es wohl dabei bleiben,
dass es keine Relegation und keinen Absteiger gibt und somit die Zweitliga-Playdowns wertlos sind, aber sehr wohl einen oder
sogar mehrere Aufsteiger aus der Oberliga geben wird.
Hat
Herr Welck die vom DEB erlassenen
Durchführungsbestimmungen etwa nicht gelesen, obwohl er diese anführt und damit
den Eindruck erweckt bzw. erwecken will, er sei gut informiert?
Dort steht unter Punkt 5.3
Der Sieger der Paarung ist Oberligameister und
sportlich qualifiziert für den Aufstieg in die 2. Bundesliga der Saison
2013/2014. Für den Aufstieg ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem
DEB, den LEV und der ESBG über die Anerkennung des von der ESBG organisierten
Spielbetriebs der 2. Bundesliga erforderlich.
weiter
führt er aus:
Die Lizenzierung eines Clubs aus der
Oberliga für den Spielbetrieb der ESBG kann der LEV indes nicht verhindern.
Sanktionen betreffen wenn dann den Verein, nicht die GmbH, und hier vornehmlich
den Nachwuchs.
Hier
sollte man Herrn Welck fragen: „Lieber Herr Welck, wer spielt denn in den Oberliga-Aufstiegs-Play-Offs?
Es
sind die eingetragenen Vereine und nicht die GmbH´s!
Wer
kann sich also nur zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga 2013/2014
bewerben, weil er die sportliche Qualifikation erworben hat?
Es sind die eingetragenen Vereine und
nicht die GmbH´s!
Von
einem. Redakteur eines sog. „Eishockey-Fachmagazins“ sollte man diese
Grundkenntnis allerdings erwarten.
Beispiel
2:
Kommentar
Herr
Welck schreibt u.a.
„Ein Mann aus einem Landesverband, dem
vor zwei Jahren die sportliche Qualifikation von Kassel ziemlich egal war und
sie eine Liga überspringen ließen.
Ein
angebliches Fachmagazin sollte ein besseres Gedächtnis, als nur einige Monate
haben:
Die
EJ Kassel war als Hessen-Meister gem. einer Vereinbarung mit dem Hessischen
Eissport Verband aufstiegsberechtigt und im Ranking geführt. Auf Antrag eines
Vereines aus NRW, der im Saisonabschlussranking übrigens noch hinter Kassel
stand, wurde die Aufstockung der Oberliga West auf 12 Vereine beschlossen. Bei
einer solchen Aufstockung werden die Vereine gem. ihrer Platzierung im
Saisonabschlussranking abgefragt. So kam die EJ Kassel in die Oberliga West.
Keineswegs
also, weil unser Eishockey-Obmann sie dort haben wollte!
Scheinbar
aber mussten Zeilen gefüllt werden und so konstruierte der Verfasser ebenso,
wie es ihm gerade passte!
Beispiel
3:
„Kein Club hinterlegt DEL-Bürgschaft“
Herr
Welck schreibt u.a.
„Sollte also in der DEL ein Club
ausfallen, kommt entweder die Lizenz zum Verkauf oder die DEL-Gesellschafter
entscheiden, ob die Liga wieder auf 14 Clubs aufgestockt wird und an wen die
Lizenz fällt. Dies kann dann auch ein Club aus der Oberliga, den
Landesverbänden oder ein Standort ohne Eishockey sein. Eine Zustimmung von DEB,
LEV oder ESBG ist dafür rechtlich nicht nötig und Frankfurt hat schon einmal
grundsätzlich Interesse signalisiert.“
Man
muss erneut fragen: Lieber Herr Welck, kennen Sie den
Kooperationsvertrag zwischen DEB und DEL?
Scheinbar
nicht, denn das, was Sie behaupten, steht dort nicht!!
Mal
wieder schlecht recherchiert??
Aber
das verwundert hier nach den vorherigen Ausführungen auch keinen mehr.
Aber
bei Ihnen scheint die Lautsprecherfunktion für einen offenkundig überforderten
Herrn Jäger (so ein angeblich Herrn Jäger wohlgesonnener
Gesellschaftervertreter) wichtiger zu sein, als journalistische Sorgfalt.
Und
es beweist, die Unkenntnis der Verträge und einschlägigen Bestimmungen!
Vor
Jahren äußerte ein Vereinspräsident einmal:
Der sicherste Weg in den Eishockey News
veröffentlicht zu werden:
Schreibe irgendeinen Schwachsinn in
dein Forum und du bist drin! Die prüfen das doch eh nicht! Die schreiben nur
ab!
Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.