Neuerungen
Saison 2005-2006
Die
Saison 2004-2005 ist abgeschlossen und die Planungen für die Saison 2005-2006
laufen auf Hochtouren. Vor dem Meldetermin (01.05.2005) kann jedoch zur Ligeneinteilung
noch nichts näheres mitgeteilt werden.
Fest
stehen aber schon einige neue Regelungen die wir nachfolgend erläutern:
Wie
bereits in den Durchführungsbestimmungen der Saison 2004-2005 unter Punkt
1.25.11 angekündigt, wird zur Saison 2005/2006 im Seniorenbereich eine U 23–Regelung
eingeführt. Für jeden auf dem Spielbericht eingetragenen transferkartenpflichtigen
Spieler müssen zwei U 23-Spieler auf dem Spielbericht aufgeführt werden. Zur
Realisierung dieser Regelung wird im Spielbetrieb der Regionalliga ein neues
Formblatt „Mannschaftsaufstellung“ eingeführt. Auf dieser Mannschaftsaufstellung,
die vor dem Spiel zusammen mit den Spielerpässen im Spielbetrieb der Regionalliga
vorgelegt werden muss, sind transferkartenpflichtige Spieler und notwendige U
23–Spieler zu kennzeichnen. Im Gegensatz zur Vergangenheit ist die Vorlage
einer schriftlichen Mannschaftsmeldung im Spielbetrieb der Regionalliga ab der
Saison 2005-2006 Pflicht.
Zur
Saison 2004-2005 haben wir den Bereich Werbegenehmigung komplett überarbeitet
und verändert. Das System hat sich bewährt!
Obwohl
keinerlei Änderungswünsche von den Vereinen an uns herangetragen wurden haben
wir noch eine, bei der Erstellung des Systems, unbeachtete Regelungslücke
bemerkt und das System ergänzt.
Sollte
eine Seniorenmannschaft aus dem Pauschalsystem (Regional-, Verbands- oder
Landesliga) keine Werbung tragen wird für die Werbegenehmigung der ersten
Nachwuchsmannschaft dieses Vereines eine Pauschale von € 50,-- berechnet. Für
alle weiteren Werbegenehmigungen der Nachwuchsmannschaften dieses Vereines
werden lediglich € 10,-- Bearbeitungsgebühr berechnet. Sollte die Seniorenmannschaft
dieses Vereines während der laufenden Wettkampfsaison eine Werbegenehmigung
beantragen wird die ligenspezifische Pauschale berechnet. In diesem Fall wird
die Pauschalzahlung für die erste Nachwuchsmannschaft (€ 50,--) abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr (€ 10,--) zurückerstattet.
Zur
Saison 2005-2006 wird eindeutig festgelegt, dass bei allen möglichen Doppellizenzen
der Stammverein immer das Ersteinsatzrecht hat. Sollten also am gleichen Tag
Stammverein und Doppellizenzverein ein Spiel bestreiten hat immer der Stammverein
das Vorrecht wenn er dieses dem Doppellizenzverein zuvor schriftlich mitteilt.
Zunächst
Versuchsweise wird im Kleinschülerbereich die Möglichkeit zur Bildung einer
Spielgemeinschaft geschaffen. Spielgemeinschaften können grundsätzlich nur in
der untersten Spielklasse (Bezirksliga) gebildet werden.
Nähere Informationen folgen!